Nutzungsvereinbarung für Lichtbilder und Logos

zwischen

der Firma Paul REBER GmbH & Co. KG/ Rüdesheimer Confiserie Pralinen GmbH & Co. KG, Ludwigstraße 10-12, 83435, Bad Reichenhall, – nachfolgend: REBER/RCP –

und

dem VERWENDER

– VERWENDER und REBER/RCP nachfolgend gemeinsam auch PARTEIEN –

1. Begriffsbestimmungen

1.1. „VERWENDER“ im Sinne dieser Nutzungsvereinbarung sind ausschließlich Geschäftskunden von REBER/RCP.

1.2. „LICHTBILDER“ im Sinne dieser Nutzungsvereinbarung sind ausschließlich digitale Darstellungen von Waren von REBER/RCP.

1.3. „LOGOS“ im Sinne dieser Nutzungsvereinbarung sind ausschließlich digitale Darstellungen von eingetragenen Wort-/Bild- und/oder Bildmarken der Firma REBER Holding GmbH & Co. KG (REBER/RCP).

2. Regelungen für Lichtbilder und Logos

2.1. REBER/RCP überträgt dem VERWENDER auf Basis dieser Nutzungsvereinbarung das einfache gemäß dieser Nutzungsvereinbarung beschränkte Nutzungsrecht an den LICHTBILDERN und/oder LOGOS, welche im Download-Bereich der Online-Plattform von REBER/RCP unter der Domain „www.REBER/RCP.com“ als Download herunterladbar sind.

2.2. REBER/RCP räumt dem VERWENDER das einfache Nutzungsrecht an den herunterzuladenden LICHTBILDERN und/oder LOGOS ein. Diese Nutzungsrechtseinräumung umfasst das Recht des VERWENDERS, die LICHTBILDER und/oder LOGOS ausschließlich zu Zwecken der Werbung für die Produkte von REBER/RCP zu benutzen und/oder benutzen zu lassen. Ausschließlich zu diesem Zweck ist der VERWENDER berechtigt, die LICHTBILDER und/oder LOGOS als druckschriftliches Werbemittel einzusetzen und/oder einsetzen zu lassen und/oder die LICHTBILDER und/oder LOGOS ausschließlich im eigenen Internetauftritt des VERWENDERS der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und/oder zugänglich machen zu lassen und/oder die LICHTBILDER und/oder LOGOS als Dekorationsmittel ausschließlich in den Geschäftsräumen oder internen Produktdatenbanken des VERRWENDERS zu benutzen und/oder benutzen zu lassen. Der VERWENDER ist berechtigt, die LICHTBILDER und/oder LOGOS ausschließlich zu diesen Zwecken im erforderlichen Umfang zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Sofern der VERWENDER die LICHTBILDER und/oder LOGOS in seinem eigenen Internetauftritt der Öffentlichkeit zugänglich macht und/oder zugänglich machen lässt, verpflichtet sich der VERWENDER gegenüber REBER/RCP, soweit technisch möglich und zumutbar, die LICHTBILDER und/oder LOGOS gegen ein Herunterladen und/oder Kopieren durch Dritte zu schützen und das Passwort für den Downloadbereich nicht an Dritte weiterzugeben. REBER/RCP behält sich vor, das Passwort in unregelmäßigen Abständen zu ändern. Alle anderen Nutzungsarten sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die weitergehenden Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich bei REBER/RCP. Der VERWENDER ist insbesondere nicht berechtigt, Abänderungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen, welcher Art auch immer, vorzunehmen, die LICHTBILDER und/oder LOGOS zur öffentlichen Wiedergabe über Datennetze (insbesondere Internet) der Öffentlichkeit räumlich unbeschränkt und zu Zeiten ihrer Wahl oder durch Funk, wie Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunk, Kabelfunk oder durch ähnliche technische Mittel, online und/oder offline zugänglich zu machen und/oder die LICHTBILDER und/oder LOGOS zu anderen als in dieser Nutzungsvereinbarung ausdrücklich genannten Zwecken zu benutzen und/oder benutzen zu lassen. Auch alle zukünftig neuen Nutzungsarten verbleiben ausschließlich bei REBER/RCP. Der VERWENDER hat insbesondere nicht das Recht, die LICHTBILDER und/oder LOGOS im Original und/oder in abgeänderter oder sonst umgestalteter Form ganz und/oder teilweise als Schutzrecht, insbesondere Geschmacksmuster und/oder Marke, im Inland und/oder Ausland anzumelden.

Der VERWENDER verpflichtet sich, den Copyright-Vermerk „Copyright by Paul REBER/RCP GmbH & Co. KG“ unmittelbar im oder unmittelbar angrenzend am jeweiligen LICHTBILD deutlich sichtbar anzubringen soweit es sich um eine digitale Verwendung handelt.

3. Allgemeine Regelungen

3.1. Das Herunterladen und/oder die anderweitige Nutzung der von REBER/RCP zur Verfügung gestellten LICHTBILDER und/oder LOGOS ist ausschließlich auf Basis dieser Nutzungsvereinbarung zulässig. Das Herunterladen und/oder die Nutzung dieser LICHTBILDER und/oder LOGOS ist ausschließlich den in dieser Nutzungsvereinbarung ausdrücklich aufgeführten VERWENDERN gestattet. Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf die in dieser Nutzungsvereinbarung ausdrücklich genannten Nutzungsarten. Alle in dieser Nutzungsvereinbarung nicht ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte verbleiben bei REBER/RCP.

3.2. Das Recht zur Nutzung der LICHTBILDER und/oder LOGOS gemäß dieser Nutzungsvereinbarung ist ausdrücklich beschränkt auf das jeweilige Vertriebs- oder Verkaufsgebiet (Territorium).

3.3. Das Herunterladen und/oder die anderweitige Nutzung der von REBER/RCP zur Verfügung gestellten LICHTBILDER und/oder LOGOS ist ausschließlich VERWENDERN gestattet. Dritten, die keine VERWENDER sind, ist das Herunterladen und/oder die anderweitige Nutzung von LICHTBILDERN und/oder LOGOS nicht gestattet. Das Recht des VERWENDERS, die LICHTBILDER und/oder LOGOS im Rahmen der Ziffer 2. nutzen zu lassen, bleibt hiervon unberührt. Das Nutzungsrecht nach dieser Nutzungsvereinbarung ist untrennbar mit der Eigenschaft als VERWENDER im Sinne dieser Nutzungsvereinbarung verbunden. Sobald die Eigenschaft des VERWENDERS als Geschäftskunde von REBER/RCP entfällt, erlischt auch das Nutzungsrecht gemäß dieser Nutzungsvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung oder einer sonstigen Erklärung durch REBER/RCP bedarf.

3.4. Der VERWENDER ist sich der Zugehörigkeit von REBER/RCP und deren Marken zum Premiumbereich bewusst und wird im Rahmen der Nutzung der LICHTBILDER und/oder LOGOS diese Premiumpositionierung berücksichtigen. Dem VERWENDER ist es unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 23. April 2009, Az. C-59/08 (Copad ./. Dior), insbesondere untersagt, die LICHTBILDER und/oder LOGOS in einer Weise zu nutzen, welche geeignet ist, den Prestigecharakter von REBER/RCP und/oder von deren Marken zu schädigen.

3.5. Der VERWENDER ist verpflichtet, REBER/RCP allen Schaden zu ersetzen, der dieser aus der vertragswidrigen Nutzung der LICHTBILDER und/oder LOGOS durch den VERWENDER und/oder durch von diesem beauftragte Dritte entsteht. Der VERWENDER haftet insofern insbesondere für Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB.

3.6. REBER/RCP übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass ihr die dem VERWENDER im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte zustehen. Darüber hinaus übernimmt REBER/RCP keine Gewährleistung dafür, dass diese Nutzungsrechte frei von Rechten Dritter sind.

3.7. Der VERWENDER stellt REBER/RCP von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Dritten auf Grund einer vertragswidrigen Nutzung der LICHTBILDER und/oder LOGOS durch den VERWENDER und/oder durch von diesem beauftragte Dritte an REBER/RCP gestellt werden. Der VERWENDER haftet insofern insbesondere für Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB.

3.8. Mit dem Herunterladen und/oder der Nutzung der LICHTBILDER und/oder LOGOS erkennt der VERWENDER diese Nutzungsvereinbarung an und erklärt insbesondere, ein zur Nutzung berechtigter VERWENDER im Sinne von Ziffer 1. zu sein.

3.9. Der VERWENDER ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von REBER/RCP über die ihm nach dieser Nutzungsvereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte zu verfügen. Der VERWENDER ist insbesondere nicht berechtigt, mit Ausnahme der in Ziffer 2. dieser Nutzungsvereinbarung ausdrücklich geregelten Fälle, Dritten die Nutzung der LICHTBILDER und/oder LOGOS zu gestatten, die Rechte aus dieser Nutzungsvereinbarung auf Dritte zu übertragen, zu verpfänden oder zum Gegenstand sonstiger dinglicher Rechte zu machen.

3.10. Diese Nutzungsvereinbarung beinhaltet sämtliche Regelungen der PARTEIEN im Hinblick auf den Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden zu dieser Nutzungsvereinbarung bestehen nicht.

3.11. Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsvereinbarung bedürfen der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

3.12. Die PARTEIEN sind sich des Risikos bewusst, das sich einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung entgegen den derzeitigen Vorstellungen der PARTEIEN als unwirksam oder nichtig erweisen könnten. Auch in einem solchen Fall wollen die PARTEIEN jeden Zweifel an der Wirksamkeit dieser Nutzungsvereinbarung ausschließen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder sollte die Nutzungsvereinbarung eine Regelungslücke enthalten, soll die Nutzungsvereinbarung abweichend von § 139 BGB daher nicht nur im Zweifel, sondern stets wirksam bleiben. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen verpflichten sich die PARTEIEN, diese durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommen.

3.13. Diese Nutzungsvereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

3.14. Für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit der vorliegenden Nutzungsvereinbarung vereinbaren die PARTEIEN – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts München I, Kammer für Urheberrechtsstreitigkeiten.

 

Stand: 3. Januar 2025

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